Rettungsdienst
Definition
Der Rettungsdienst übernimmt die notfallmedizinische Versorgung und den Transport von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten. Er wird über den europaweit einheitlichen Notruf 112 alarmiert und ist in Deutschland Aufgabe der Länder.
Die Zuständigkeit der Länder erklärt, warum sich Organisation, Rettungsmittel, Qualifikationen und Fristen zwischen den Bundesländern unterscheiden. Ein bundeseinheitliches Rettungsdienstgesetz gibt es nicht.
Für Anrufende ist vor allem die Unterscheidung zweier Nummern entscheidend. Die 112 gilt bei lebensbedrohlichen Lagen, die 116117 beim ärztlichen Bereitschaftsdienst für Beschwerden, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können.
Rechtliche Grundlagen
Grundlage sind die Rettungsdienstgesetze der Länder. Sie regeln Trägerschaft, Bedarfsplanung, Qualifikationen und die sogenannte Hilfsfrist, also die Zeit vom Notrufeingang bis zum Eintreffen am Einsatzort.
Die Hilfsfrist ist landesrechtlich festgelegt und liegt üblicherweise im Bereich weniger Minuten bis zu einer Viertelstunde. Sie ist ein Planungswert, kein individueller Anspruch.
Die Ausbildung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter beruht auf dem Notfallsanitätergesetz von 2014. Es hat den früheren Rettungsassistenten abgelöst und die Ausbildung auf drei Jahre verlängert.
Nach § 2a des Gesetzes dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bestimmte heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen, wenn ärztliche Hilfe nicht rechtzeitig verfügbar ist und die Maßnahme zur Abwendung von Gefahren erforderlich ist.
Die Kosten übernimmt bei medizinischer Notwendigkeit die Krankenkasse. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung für Fahrkosten an.
Bedeutung in der Praxis
Gebräuchliche Rettungsmittel:
- Rettungswagen: besetzt mit Notfallsanitäter und Rettungssanitäter, für die meisten Notfälle
- Notarzteinsatzfahrzeug: bringt die Notärztin oder den Notarzt zum Einsatzort, transportiert selbst nicht
- Krankentransportwagen: für nicht akute Transporte liegend oder im Rollstuhl
- Rettungshubschrauber: bei großer Entfernung, schwerer Erkrankung oder unwegsamem Gelände
Beim Notruf helfen fünf Angaben, die auch von der Leitstelle abgefragt werden:
- Wo ist der Notfallort, möglichst mit Ort, Straße, Hausnummer und Besonderheiten
- Was ist geschehen
- Wie viele Betroffene gibt es
- Welche Art von Erkrankung oder Verletzung liegt vor
- Warten auf Rückfragen, nicht selbst auflegen
Die Leitstelle leitet bei Bedarf zur Telefonreanimation an. Diese Anleitung erhöht die Überlebenswahrscheinlichkeit erheblich, weil bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes wertvolle Minuten vergehen.
Ein häufiger Irrtum ist die Sorge, einen Notruf zu Unrecht abzusetzen. Die Einschätzung übernimmt die Leitstelle. Im Zweifel ist der Anruf richtig, ein Missbrauchsvorwurf droht nur bei vorsätzlichem Missbrauch.
Wird nach der Versorgung kein Transport erforderlich, spricht man von einem Nichttransport. Die betroffene Person kann einen Transport auch ablehnen, worüber sie aufgeklärt wird und was dokumentiert wird.
Vorhandene Patientenverfügungen sollten gut auffindbar sein, idealerweise in der Nähe der Wohnungstür oder als Hinweis in der Geldbörse. Im Einsatz bleibt für eine Suche keine Zeit, und ohne Kenntnis wird lebenserhaltend behandelt.
Abgrenzung und verwandte Begriffe
Der ärztliche Bereitschaftsdienst über die 116117 wird von der Kassenärztlichen Vereinigung organisiert und ist für nicht lebensbedrohliche Beschwerden zuständig.
Der Krankentransport befördert Personen, die keiner notfallmedizinischen Versorgung bedürfen. Er ist in der Regel verordnungs- und genehmigungspflichtig.
Der Betriebssanitätsdienst und der Sanitätsdienst bei Veranstaltungen sind eigene Strukturen und nicht Teil des öffentlichen Rettungsdienstes.
Verwandte Begriffe: Notaufnahme, Triage, Patientenverfügung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann rufe ich 112 und wann 116117? Die 112 bei lebensbedrohlichen Lagen wie Bewusstlosigkeit, Atemnot, Brustschmerz, Schlaganfallzeichen oder schweren Verletzungen. Die 116117, wenn die Beschwerden nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, aber nicht lebensbedrohlich sind.
Was muss ich beim Notruf sagen? Wo der Notfallort ist, was geschehen ist, wie viele Betroffene es gibt und welche Erkrankung oder Verletzung vorliegt. Danach auf Rückfragen warten und nicht selbst auflegen. Die Leitstelle führt durch das Gespräch.
Was passiert, wenn ich unnötig den Notruf wähle? Die Einschätzung übernimmt die Leitstelle. Im Zweifel ist der Anruf richtig. Konsequenzen drohen nur bei vorsätzlichem Missbrauch, nicht bei einer falschen Einschätzung in gutem Glauben.
Muss ich mitfahren? Nein. Ein Transport kann abgelehnt werden. Darüber wird aufgeklärt, und die Ablehnung wird dokumentiert. Bei fehlender Einsichtsfähigkeit gelten besondere Regeln.
Wer zahlt den Rettungseinsatz? Bei medizinischer Notwendigkeit die Krankenkasse. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung für Fahrkosten an. Die Einzelheiten richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht und der Krankentransport-Richtlinie.