Approbation
Definition
Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis zur eigenverantwortlichen und uneingeschränkten Ausübung eines akademischen Heilberufs. Sie gilt bundesweit, ist zeitlich unbefristet und wird von den Behörden der Bundesländer erteilt.
Betroffen sind die Berufe der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Für jeden dieser Berufe besteht ein eigenes Bundesgesetz.
Die Approbation ist Voraussetzung für die Berufsausübung, nicht für die Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung. Wer zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln möchte, braucht zusätzlich eine Facharztanerkennung und eine Zulassung.
Rechtliche Grundlagen
Für Ärztinnen und Ärzte gilt die Bundesärzteordnung, für Apothekerinnen und Apotheker die Bundes-Apothekerordnung, für Zahnärztinnen und Zahnärzte das Zahnheilkundegesetz und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten das Psychotherapeutengesetz.
Die Approbation setzt voraus:
- ein abgeschlossenes Studium mit bestandener staatlicher Prüfung
- Zuverlässigkeit, es darf sich kein Verhalten ergeben, das die Berufsausübung unwürdig oder unzuverlässig erscheinen lässt
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Zuständig sind die Approbationsbehörden beziehungsweise Landesprüfungsämter der Länder. Trotz der Erteilung durch ein Land gilt die Approbation bundesweit.
Sie kann widerrufen werden, wenn eine der Voraussetzungen nachträglich entfällt, insbesondere bei schwerwiegenden Verfehlungen. Ein Ruhen kommt in Betracht, wenn Zweifel an der gesundheitlichen Eignung bestehen oder ein Strafverfahren anhängig ist.
Als befristete Alternative besteht die Berufserlaubnis. Sie erlaubt die Berufsausübung räumlich und zeitlich begrenzt und wird häufig genutzt, solange ein Anerkennungsverfahren läuft.
Bedeutung in der Praxis
Für Abschlüsse aus anderen EU-Staaten gilt weitgehend eine automatische Anerkennung, sofern die Ausbildung den europäischen Mindestanforderungen entspricht. Ein inhaltlicher Abgleich findet dann nicht statt.
Bei Abschlüssen aus Drittstaaten verläuft das Verfahren in Schritten:
- Prüfung der Gleichwertigkeit der Ausbildung anhand der Unterlagen
- bei festgestellter Gleichwertigkeit unmittelbare Erteilung der Approbation
- bei wesentlichen Unterschieden eine Kenntnisprüfung, die den Stand des Staatsexamens abfragt
- zusätzlich der Nachweis der Fachsprachkenntnisse über eine Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer
Die Fachsprachprüfung wird häufig unterschätzt. Geprüft wird nicht allgemeines Sprachvermögen, sondern die Verständigung im medizinischen Alltag, also Anamnese, Aufklärung, Arztbrief und Kommunikation im Team.
Die Verfahrensdauer unterscheidet sich zwischen den Ländern erheblich und ist ein wiederkehrender Kritikpunkt, weil Fachkräfte in dieser Zeit nicht oder nur eingeschränkt tätig sein können.
Nach der Approbation folgt bei Ärztinnen und Ärzten in aller Regel die Weiterbildung zum Facharzt. Sie ist zwar nicht Voraussetzung für die Berufsausübung, praktisch aber für nahezu jede Tätigkeit erforderlich.
Mit der Approbation entsteht zugleich die Pflichtmitgliedschaft in der zuständigen Kammer und damit die Bindung an die Berufsordnung.
Abgrenzung und verwandte Begriffe
Die Zulassung als Vertragsärztin oder Vertragsarzt berechtigt zur Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erteilt der Zulassungsausschuss, nicht die Approbationsbehörde.
Die Berufserlaubnis ist zeitlich und räumlich befristet und dient meist der Überbrückung während eines Anerkennungsverfahrens.
Die Heilpraktikererlaubnis beruht auf dem Heilpraktikergesetz und setzt kein Studium voraus. Sie ist keine Approbation.
Verwandte Begriffe: Ärztekammer, Facharztweiterbildung, Apotheker.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt eine Approbation bundesweit? Ja. Sie wird zwar von der Behörde eines Landes erteilt, gilt aber im gesamten Bundesgebiet und ist zeitlich unbefristet.
Berechtigt die Approbation zur Kassenbehandlung? Nein. Dafür sind zusätzlich eine Facharztanerkennung und eine Zulassung durch den Zulassungsausschuss erforderlich. Die Approbation erlaubt zunächst nur die Berufsausübung als solche.
Wie werden ausländische Abschlüsse anerkannt? Abschlüsse aus EU-Staaten werden weitgehend automatisch anerkannt. Bei Drittstaaten wird die Gleichwertigkeit geprüft, bei wesentlichen Unterschieden folgt eine Kenntnisprüfung. Zusätzlich ist eine Fachsprachprüfung nachzuweisen.
Kann eine Approbation entzogen werden? Ja, wenn eine Voraussetzung nachträglich entfällt, insbesondere bei schwerwiegenden Verfehlungen. Bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung oder bei einem anhängigen Strafverfahren kommt ein Ruhen in Betracht.
Was ist eine Berufserlaubnis? Eine zeitlich und räumlich befristete Erlaubnis zur Berufsausübung. Sie wird häufig erteilt, solange ein Anerkennungsverfahren für einen ausländischen Abschluss läuft.