Krankengeld

Definition

Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird gezahlt, wenn Arbeitsunfähigkeit besteht und der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ausgelaufen ist.

Die zeitliche Abfolge ist entscheidend. Zunächst zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen das Entgelt fort. Erst danach tritt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein.

Der häufigste Grund für Probleme ist nicht die Höhe, sondern die Lückenlosigkeit der Feststellung. Der Anspruch entsteht jeweils neu für den bescheinigten Zeitraum und setzt eine nahtlose Fortschreibung voraus.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage sind die §§ 44 ff. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch.

Höhe und Dauer:

  • Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts
  • Vom Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen
  • Die Höchstdauer beträgt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Erkrankung
  • Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung werden auf diese 78 Wochen angerechnet

Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung hinzu, verlängert das die Höchstdauer nicht. Erst wenn wegen einer anderen Erkrankung nach zwischenzeitlicher Arbeitsfähigkeit erneut Arbeitsunfähigkeit eintritt, beginnt ein eigener Zeitraum.

Nach § 51 kann die Krankenkasse auffordern, innerhalb einer Frist einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation zu stellen. Wird dem nicht gefolgt, entfällt der Krankengeldanspruch. Ergibt die Prüfung eine erhebliche Minderung der Erwerbsfähigkeit, gilt der Antrag als Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Das Ende des Anspruchs nach Ausschöpfung der Höchstdauer wird als Aussteuerung bezeichnet.

Bedeutung in der Praxis

Die Krankenkasse informiert in der Regel rechtzeitig über das nahende Ende der Bezugsdauer. Verlassen sollte man sich darauf nicht, weil der Übergang in andere Leistungen Vorlauf braucht.

Nach der Aussteuerung kommen je nach Lage in Betracht:

  • Rückkehr in die Arbeit, gegebenenfalls über eine stufenweise Wiedereingliederung
  • Arbeitslosengeld bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nach der Nahtlosigkeitsregelung
  • Erwerbsminderungsrente, sofern die Voraussetzungen vorliegen
  • Bürgergeld, wenn keine andere Leistung greift

Die Nahtlosigkeitsregelung ist praktisch bedeutsam. Sie ermöglicht Arbeitslosengeld, obwohl die betroffene Person dem Arbeitsmarkt nicht in vollem Umfang zur Verfügung steht, solange über die Erwerbsminderung noch nicht entschieden ist.

Für Selbstständige mit freiwilliger Versicherung besteht Krankengeld nur, wenn ein entsprechender Wahltarif oder die Wahlerklärung nach § 44 Absatz 2 vorliegt. Ohne diese Vorsorge entsteht bei längerer Erkrankung eine erhebliche Lücke.

Beim Übergang zwischen Trägern lohnt sich der frühzeitige Kontakt zu einer unabhängigen Beratungsstelle. Sozialverbände und die Unabhängige Patientenberatung unterstützen bei Anträgen und Widersprüchen.

Während des Krankengeldbezugs bleibt das Beschäftigungsverhältnis bestehen. Eine Kündigung wegen Krankheit ist möglich, aber an strenge Voraussetzungen gebunden.

Abgrenzung und verwandte Begriffe

Die Entgeltfortzahlung zahlt der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen in voller Höhe des Entgelts.

Das Verletztengeld zahlt die Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit. Es ist höher als das Krankengeld.

Das Übergangsgeld wird während Leistungen zur Rehabilitation gezahlt.

Das Kinderkrankengeld nach § 45 besteht bei Erkrankung eines Kindes und folgt eigenen Regeln zur Dauer.

Verwandte Begriffe: Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist das Krankengeld? 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts. Davon werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.

Wie lange wird gezahlt? Höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Erkrankung. Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung werden darauf angerechnet.

Verlängert eine zweite Erkrankung die Dauer? Nein. Tritt während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung hinzu, verlängert das die Höchstdauer nicht. Ein eigener Zeitraum beginnt erst, wenn nach zwischenzeitlicher Arbeitsfähigkeit wegen einer anderen Erkrankung erneut Arbeitsunfähigkeit eintritt.

Was passiert nach der Aussteuerung? Je nach Lage die Rückkehr in die Arbeit, Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung, eine Erwerbsminderungsrente oder Bürgergeld. Der Übergang sollte frühzeitig vorbereitet werden.

Bekommen Selbstständige Krankengeld? Nur bei freiwilliger Versicherung mit entsprechendem Wahltarif oder Wahlerklärung. Ohne diese Vorsorge entsteht bei längerer Erkrankung eine erhebliche Einkommenslücke.

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