Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)

Definition

Der öffentliche Gesundheitsdienst ist neben der ambulanten und der stationären Versorgung die dritte Säule des deutschen Gesundheitswesens. Er nimmt bevölkerungsbezogene Aufgaben wahr, insbesondere Infektionsschutz, Gesundheitsförderung, Hygieneüberwachung und amtsärztliche Begutachtung.

Während die ambulante und die stationäre Versorgung die einzelne Patientin und den einzelnen Patienten behandeln, richtet sich der öffentliche Gesundheitsdienst an die Bevölkerung als Ganzes. Sein Auftrag ist Schutz und Förderung der Gesundheit, nicht die Heilbehandlung.

Getragen wird er ganz überwiegend von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte, in Berlin und Hamburg von den Bezirken. Darüber stehen Landesbehörden und auf Bundesebene Institute wie das Robert Koch-Institut.

Rechtliche Grundlagen

Der öffentliche Gesundheitsdienst ist Ländersache. Jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, das Aufbau und Aufgaben regelt. Die Bezeichnungen unterscheiden sich, etwa GDVG in Bayern, ÖGDG NRW in Nordrhein-Westfalen oder HGöGD in Hessen.

Bundesrechtlich wirken vor allem das Infektionsschutzgesetz, die Trinkwasserverordnung und Teile des Sozialgesetzbuchs auf die Aufgaben ein.

Mit dem Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst haben Bund und Länder 2020 vereinbart, den Bereich personell und digital zu stärken. Vorgesehen waren zusätzliche Stellen und Mittel für die Modernisierung.

Bedeutung in der Praxis

Zu den Kernaufgaben zählen:

  • Infektionsschutz mit Meldewesen, Ermittlung von Infektionsketten und Ausbruchsmanagement
  • infektionshygienische Überwachung von Krankenhäusern, Praxen, Pflegeeinrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen
  • Trinkwasser- und Badewasserüberwachung
  • kinder- und jugendärztlicher Dienst mit der Schuleingangsuntersuchung
  • zahnärztlicher Dienst mit Gruppenprophylaxe an Schulen
  • sozialpsychiatrischer Dienst
  • amtsärztliche Begutachtung für Behörden
  • Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsplanung

Die personelle Ausstattung gilt seit Jahren als angespannt. Insbesondere die Besetzung ärztlicher Stellen ist schwierig, weil die Vergütung im öffentlichen Dienst hinter der in Kliniken zurückbleibt.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohn- oder Aufenthaltsort. Welches Amt für eine Adresse zuständig ist, lässt sich über die Kommune oder über ein Verzeichnis der Gesundheitsämter ermitteln.

Der Aufbau unterscheidet sich zwischen den Ländern erheblich. In den Flächenländern sind die Gesundheitsämter überwiegend bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt, teils als eigenes Amt, teils als Fachbereich innerhalb eines größeren Dezernats. In Berlin und Hamburg liegt die Zuständigkeit bei den Bezirken, was dort zu einer vergleichsweise kleinteiligen Struktur führt.

Über den Ämtern stehen Landesbehörden mit unterschiedlichen Bezeichnungen, etwa Landesuntersuchungsämter, Landesämter für Gesundheit und Soziales oder Landesgesundheitsämter. Sie bündeln Laborkapazitäten, koordinieren länderweit und übermitteln die Meldedaten an den Bund.

Ein wiederkehrendes Thema ist die Digitalisierung. Die Übermittlung von Meldedaten läuft inzwischen weitgehend elektronisch, viele weitere Verfahren sind es nicht. Der Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst sollte hier Abhilfe schaffen, die Umsetzung verläuft je nach Land unterschiedlich weit.

Abgrenzung und verwandte Begriffe

Die ambulante Versorgung erfolgt durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, organisiert über die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Die stationäre Versorgung findet in Krankenhäusern statt und wird über das DRG-System vergütet.

Das Robert Koch-Institut ist eine Bundesoberbehörde und keine Vollzugsbehörde. Es sammelt und bewertet Daten, spricht Empfehlungen aus und unterstützt, ordnet aber selbst keine Maßnahmen an.

Verwandte Begriffe: Amtsarzt, Meldepflicht, Robert Koch-Institut.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viele Gesundheitsämter gibt es in Deutschland? Die Zahl liegt im niedrigen dreistelligen Bereich und schwankt, weil Landkreise zusammengelegt werden und einzelne Länder ihre Strukturen ändern. Getragen werden die Ämter von den Landkreisen und kreisfreien Städten, in Berlin und Hamburg von den Bezirken.

Ist der öffentliche Gesundheitsdienst Bundes- oder Landessache? Er ist Ländersache. Der Bund gibt über Gesetze wie das Infektionsschutzgesetz den Rahmen vor, Organisation und Vollzug liegen bei den Ländern und den Kommunen.

Behandelt das Gesundheitsamt auch Patienten? In der Regel nicht. Der Auftrag ist bevölkerungsbezogen. Ausnahmen sind einzelne Angebote wie die Beratung und Untersuchung zu sexuell übertragbaren Infektionen, die Tuberkulosefürsorge oder Impfangebote.

Welches Gesundheitsamt ist für mich zuständig? Maßgeblich ist der Wohn- oder Aufenthaltsort. Zuständig ist das Amt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in Berlin und Hamburg das des jeweiligen Bezirks.

Was war der Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst? Bund und Länder vereinbarten 2020, den Bereich personell und digital zu stärken. Vorgesehen waren zusätzliche Stellen und Mittel für die Modernisierung. Die Umsetzung verläuft je nach Land unterschiedlich weit.

Warum ist die Stellenbesetzung im ÖGD schwierig? Die Vergütung im öffentlichen Dienst bleibt hinter der in Kliniken zurück, und die Tätigkeit ist überwiegend begutachtend statt behandelnd. Beides schränkt die Attraktivität für ärztliches Personal ein. Der Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst zielte unter anderem auf diesen Punkt.

Welche Landesbehörden stehen über den Gesundheitsämtern? Je nach Bundesland sind das Landesuntersuchungsämter, Landesämter für Gesundheit und Soziales oder Landesgesundheitsämter. Sie bündeln Laborkapazitäten, koordinieren landesweit und leiten Meldedaten an den Bund weiter.

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