Disease-Management-Programm (DMP)
Definition
Ein Disease-Management-Programm ist ein strukturiertes Behandlungsprogramm für chronisch kranke Menschen. Es legt fest, welche Untersuchungen in welchen Abständen erfolgen, welche Behandlungsziele vereinbart werden und wie der Verlauf dokumentiert wird.
Der Grundgedanke ist, die Behandlung chronischer Erkrankungen an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zu binden und über die Zeit gleichmäßig zu gestalten. Statt punktueller Behandlung im Beschwerdefall steht eine geplante Betreuung mit festen Kontrollintervallen.
Die Teilnahme ist freiwillig. Wer eingeschrieben ist, kann jederzeit wieder austreten. Zugleich setzt die Teilnahme voraus, dass vereinbarte Untersuchungen wahrgenommen werden.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage ist § 137f Sozialgesetzbuch Fünftes Buch. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt in Richtlinien fest, für welche Erkrankungen Programme aufgelegt werden und welche Anforderungen gelten.
Programme bestehen unter anderem für:
- Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
- koronare Herzkrankheit
- Asthma bronchiale und COPD
- Brustkrebs
- chronischer Rückenschmerz
- Depression
- Osteoporose
- rheumatoide Arthritis
- Herzinsuffizienz
Die konkrete Ausgestaltung erfolgt über Verträge zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Deshalb kann sich das Angebot regional unterscheiden.
Die Programme unterliegen einer regelmäßigen Evaluation. Ihre Wirksamkeit muss überprüft und berichtet werden.
Bedeutung in der Praxis
Die Einschreibung erfolgt in der behandelnden Praxis. Voraussetzung ist eine gesicherte Diagnose. Es werden eine Teilnahmeerklärung unterschrieben und individuelle Behandlungsziele vereinbart.
Zum Programm gehören regelmäßig:
- Kontrolluntersuchungen in festgelegten Abständen
- strukturierte Dokumentation des Verlaufs
- Angebot einer Patientenschulung
- Vereinbarung individueller Therapieziele
- festgelegte Kriterien für die Überweisung an spezialisierte Einrichtungen
Ein praktischer Vorteil ist die Verbindung zur Chronikerregelung bei den Zuzahlungen. Wer wegen derselben schwerwiegenden Erkrankung in Dauerbehandlung ist, kann die niedrigere Belastungsgrenze von einem Prozent in Anspruch nehmen. Die Teilnahme an einem Programm erleichtert den Nachweis.
Manche Kassen bieten Bonusleistungen für Teilnehmende an. Diese Anreize sind unterschiedlich ausgestaltet und sollten bei der eigenen Kasse erfragt werden.
Kritisch diskutiert wird der Dokumentationsaufwand in den Praxen. Ihm steht gegenüber, dass die strukturierte Erfassung überhaupt erst eine Auswertung der Versorgungsqualität ermöglicht.
Die Wirksamkeit der Programme wird unterschiedlich beurteilt. Auswertungen zeigen für einzelne Indikationen bessere Verlaufsparameter und geringere Krankenhausaufenthalte bei Eingeschriebenen. Kritisch angemerkt wird, dass Teilnehmende sich selbst auswählen und dadurch von vornherein motivierter sein könnten.
Für Praxen ist die Teilnahme mit einer gesonderten Vergütung verbunden, die Dokumentation und Betreuungsaufwand abgelten soll. Die Höhe ergibt sich aus den regionalen Verträgen und unterscheidet sich zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen.
Wer die vereinbarten Untersuchungen wiederholt nicht wahrnimmt, kann aus dem Programm ausgeschrieben werden. Die Behandlung endet damit nicht, wohl aber die programmbezogenen Leistungen.
Abgrenzung und verwandte Begriffe
Der Selektivvertrag ist eine Vereinbarung einzelner Kassen mit einzelnen Leistungserbringern außerhalb der Regelversorgung. Programme nach § 137f sind demgegenüber bundesweit einheitlich geregelt.
Die hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b ist ein eigenes Modell, bei dem die hausärztliche Praxis eine Lotsenfunktion übernimmt.
Die Rehabilitation ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme, kein dauerhaftes Betreuungsprogramm.
Verwandte Begriffe: Gemeinsamer Bundesausschuss, Zuzahlung, Selektivvertrag.
Häufige Fragen (FAQ)
Für welche Erkrankungen gibt es Programme? Unter anderem für Diabetes mellitus Typ 1 und 2, koronare Herzkrankheit, Asthma, COPD, Brustkrebs, chronischen Rückenschmerz, Depression, Osteoporose, rheumatoide Arthritis und Herzinsuffizienz.
Ist die Teilnahme verpflichtend? Nein, sie ist freiwillig und kann jederzeit beendet werden. Wer eingeschrieben ist, sollte die vereinbarten Untersuchungen allerdings wahrnehmen, sonst kann eine Ausschreibung aus dem Programm erfolgen.
Welche Vorteile habe ich? Eine planmäßige Betreuung mit festen Kontrollintervallen, ein Schulungsangebot und vereinbarte Behandlungsziele. Zudem erleichtert die Teilnahme den Nachweis für die niedrigere Belastungsgrenze bei Zuzahlungen.
Wo schreibe ich mich ein? In der behandelnden Praxis. Voraussetzung ist eine gesicherte Diagnose. Dort werden die Teilnahmeerklärung unterschrieben und individuelle Behandlungsziele vereinbart.
Sind die Programme überall gleich? Die Anforderungen legt der Gemeinsame Bundesausschuss bundeseinheitlich fest. Die konkrete Umsetzung erfolgt über regionale Verträge, weshalb das Angebot je nach Region abweichen kann.