Schwerbehinderung

Definition

Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50. Der Grad der Behinderung beschreibt die Auswirkungen einer Beeinträchtigung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, nicht die Schwere einer Erkrankung.

Dieser Unterschied ist grundlegend und wird häufig missverstanden. Bewertet werden Funktionsbeeinträchtigungen und ihre Auswirkungen im Alltag, nicht Diagnosen. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können deshalb sehr unterschiedliche Grade erhalten.

Der Grad der Behinderung wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt. Er ist kein Prozentwert und lässt sich nicht mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit gleichsetzen.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch. Die Bewertungsmaßstäbe stehen in der Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen.

Die Feststellung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Behörde des Landes, meist Versorgungsamt oder Amt für soziale Angelegenheiten. Das Verfahren ist kostenfrei.

Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, werden die Einzelgrade nicht addiert. Bewertet wird, wie sich die Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit auf die Teilhabe auswirken.

Zusätzlich können Merkzeichen festgestellt werden, die weitere Nachteilsausgleiche eröffnen:

  • G: erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG: außergewöhnliche Gehbehinderung
  • B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • H: Hilflosigkeit
  • Bl: Blindheit, Gl: Gehörlosigkeit
  • RF: Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Bei einem Grad zwischen 30 und unter 50 ist eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich. Sie wird von der Agentur für Arbeit ausgesprochen, wenn ohne sie ein geeigneter Arbeitsplatz nicht erlangt oder erhalten werden kann.

Bedeutung in der Praxis

Mit der Schwerbehinderung verbundene Nachteilsausgleiche sind unter anderem:

  • fünf Arbeitstage Zusatzurlaub im Jahr bei einer Fünftagewoche
  • besonderer Kündigungsschutz mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamts
  • Anspruch auf behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Freistellung von Mehrarbeit auf Verlangen
  • ein Steuerfreibetrag, gestaffelt nach dem Grad der Behinderung
  • je nach Merkzeichen Vergünstigungen im Nahverkehr oder ein Parkausweis

Der Kündigungsschutz greift nach einer Wartezeit von sechs Monaten im Beschäftigungsverhältnis. Er verhindert eine Kündigung nicht, macht sie aber ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts unwirksam.

Arbeitgeber mit einer bestimmten Mindestzahl von Arbeitsplätzen müssen einen Anteil davon mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Wird die Quote nicht erfüllt, ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.

Der Ausweis wird befristet ausgestellt, üblicherweise für fünf Jahre, und kann verlängert werden. Bei einer Verschlimmerung kann jederzeit ein Verschlimmerungsantrag gestellt werden.

Für den Antrag empfiehlt sich eine geordnete Zusammenstellung: Befundberichte, Entlassungsberichte, Medikationsliste und eine eigene Schilderung der konkreten Einschränkungen im Alltag. Diagnosen allein tragen den Antrag nicht.

Gegen den Feststellungsbescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Sozialverbände unterstützen dabei und übernehmen im Rahmen der Mitgliedschaft häufig auch die Vertretung im Klageverfahren.

Abgrenzung und verwandte Begriffe

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit stammt aus dem Unfallversicherungs- und Sozialen Entschädigungsrecht und bewertet Folgen eines konkreten Ereignisses. Sie ist mit dem Grad der Behinderung nicht gleichzusetzen.

Der Pflegegrad beurteilt die Selbstständigkeit in der Pflege und folgt einem eigenen System.

Die Erwerbsminderung beurteilt das zeitliche Leistungsvermögen im Erwerbsleben.

Verwandte Begriffe: Erwerbsminderungsrente, Rehabilitation, Pflegegrad.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab welchem Grad gilt man als schwerbehindert? Ab einem festgestellten Grad der Behinderung von 50. Zwischen 30 und unter 50 ist eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit möglich, wenn dadurch ein geeigneter Arbeitsplatz erlangt oder erhalten werden kann.

Werden mehrere Erkrankungen addiert? Nein. Die Einzelgrade werden nicht zusammengezählt. Bewertet wird, wie sich alle Beeinträchtigungen gemeinsam auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auswirken.

Welche Vorteile bringt der Ausweis? Unter anderem fünf Tage Zusatzurlaub, besonderen Kündigungsschutz mit Zustimmungsvorbehalt des Integrationsamts, Anspruch auf behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung, Freistellung von Mehrarbeit und einen gestaffelten Steuerfreibetrag.

Bin ich unkündbar? Nein. Der besondere Kündigungsschutz verhindert eine Kündigung nicht, macht sie aber ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts unwirksam. Er greift nach sechs Monaten im Beschäftigungsverhältnis.

Was tun bei zu niedrigem Grad? Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und dabei die konkreten Einschränkungen im Alltag darstellen, nicht nur Diagnosen. Sozialverbände unterstützen im Verfahren und häufig auch vor Gericht.

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