Schutzimpfung

Definition

Eine Schutzimpfung ist die Gabe eines Impfstoffs mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen. Sie soll das Immunsystem so vorbereiten, dass es einen Erreger bei späterem Kontakt rasch bekämpfen kann, ohne dass die Erkrankung ausbricht.

Zu unterscheiden sind aktive und passive Immunisierung. Bei der aktiven Impfung baut der Körper selbst einen Schutz auf, der Wochen bis Monate zur Entwicklung braucht, dafür aber lange anhält. Bei der passiven Immunisierung werden fertige Antikörper zugeführt, die sofort wirken, aber nur wenige Wochen schützen.

Neben dem individuellen Schutz besteht ein Gemeinschaftseffekt. Sind ausreichend viele Menschen geimpft, findet ein Erreger keine Übertragungswege mehr, wovon auch Personen profitieren, die selbst nicht geimpft werden können.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage ist § 20 Infektionsschutzgesetz. Danach sollen die zuständigen Behörden die Bevölkerung über Schutzimpfungen aufklären, und die obersten Landesgesundheitsbehörden können Impfungen öffentlich empfehlen.

Der Weg von der fachlichen Empfehlung zur bezahlten Leistung verläuft in drei Schritten:

  • Die Ständige Impfkommission spricht eine fachliche Empfehlung aus
  • Der Gemeinsame Bundesausschuss übernimmt sie in die Schutzimpfungs-Richtlinie, wodurch sie Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird
  • Die oberste Landesgesundheitsbehörde spricht eine öffentliche Empfehlung aus, die für einen möglichen Versorgungsanspruch bei einem Impfschaden maßgeblich ist

Nach § 22 ist jede Impfung zu dokumentieren, und zwar mit Datum, Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffs, der Krankheit, gegen die geimpft wurde, sowie Name und Anschrift der impfenden Person.

Vor jeder Impfung sind Aufklärung und Einwilligung erforderlich. Aufzuklären ist über Nutzen, mögliche Nebenwirkungen, Kontraindikationen und das Verhalten nach der Impfung.

Bedeutung in der Praxis

Nach der Art des Impfstoffs unterscheidet man:

  • Lebendimpfstoffe: abgeschwächte, vermehrungsfähige Erreger, etwa gegen Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Rotaviren
  • Totimpfstoffe: abgetötete Erreger oder Bestandteile, etwa gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Hepatitis und Influenza

Für Lebendimpfstoffe gilt eine praktisch wichtige Regel: Werden zwei verschiedene Lebendimpfstoffe nicht am selben Tag verabreicht, ist ein Mindestabstand einzuhalten. Bei Totimpfstoffen sind solche Abstände in der Regel nicht erforderlich.

Lebendimpfstoffe sind in der Schwangerschaft und bei ausgeprägter Immunschwäche grundsätzlich nicht anzuwenden. Totimpfstoffe sind dort möglich und teilweise sogar ausdrücklich empfohlen.

Die Grundimmunisierung umfasst mehrere Dosen in festgelegten Abständen. Wird eine Dosis versäumt, muss die Serie in aller Regel nicht neu begonnen werden. Es gilt der Grundsatz, dass jede Impfung zählt, versäumte Dosen werden lediglich nachgeholt.

Der Impfausweis sollte aufbewahrt und bei jedem Arztbesuch zur Kontrolle mitgeführt werden. Ist er verloren, kann eine neue Dokumentation angelegt werden. Fehlende Nachweise werden dabei wie fehlende Impfungen behandelt, weil sich der Schutz meist nicht nachträglich belegen lässt.

Impfungen erfolgen nicht nur in Arztpraxen. Auch Gesundheitsämter, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie in bestimmtem Umfang Apotheken bieten Impfungen an.

Abgrenzung und verwandte Begriffe

Die passive Immunisierung mit fertigen Antikörpern wirkt sofort, aber nur kurz. Sie kommt etwa nach einer Verletzung bei unklarem Tetanusschutz oder nach Kontakt mit Tollwut zum Einsatz.

Die Chemoprophylaxe verhindert eine Erkrankung durch Arzneimittel, etwa bei Malaria. Sie baut keinen eigenen Immunschutz auf.

Der Titerbestimmung misst Antikörper im Blut. Sie ist nur bei einzelnen Impfungen sinnvoll, weil der Schutz nicht bei allen Erregern am Antikörperspiegel ablesbar ist.

Verwandte Begriffe: STIKO, Masernschutz, Impfschaden.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen aktiver und passiver Impfung? Bei der aktiven Impfung baut der Körper selbst Schutz auf, was Wochen dauert, dafür aber lange anhält. Bei der passiven Immunisierung werden fertige Antikörper zugeführt, die sofort wirken, aber nur wenige Wochen schützen.

Muss ich eine unterbrochene Impfserie neu beginnen? In aller Regel nicht. Es gilt der Grundsatz, dass jede Impfung zählt. Versäumte Dosen werden lediglich nachgeholt, ein Neubeginn der Serie ist nur in Ausnahmefällen nötig.

Warum sind Lebendimpfstoffe in der Schwangerschaft nicht erlaubt? Weil sie vermehrungsfähige, wenn auch abgeschwächte Erreger enthalten. Totimpfstoffe sind dagegen möglich und teilweise sogar ausdrücklich empfohlen, etwa gegen Influenza und Keuchhusten.

Was tun bei verlorenem Impfausweis? Eine neue Dokumentation anlegen lassen. Fehlende Nachweise werden dabei wie fehlende Impfungen behandelt, weil sich ein zurückliegender Schutz meist nicht nachträglich belegen lässt.

Wer bezahlt eine Impfung? Wenn die Ständige Impfkommission sie empfiehlt und der Gemeinsame Bundesausschuss sie in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen hat, ist sie Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Reiseimpfungen übernehmen viele Kassen freiwillig.

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