Good Clinical Practice (GCP)

Definition

Good Clinical Practice bezeichnet die international abgestimmten Grundsätze für Planung, Durchführung, Dokumentation und Berichterstattung klinischer Prüfungen am Menschen. Sie dienen dem Schutz der Teilnehmenden und der Glaubwürdigkeit der erhobenen Daten.

Die beiden Ziele sind gleichrangig. Zum einen sollen Rechte, Sicherheit und Wohlergehen der Teilnehmenden geschützt werden, zum anderen sollen die Ergebnisse belastbar und nachvollziehbar sein. Beides bedingt einander, denn unbrauchbare Daten würden die Belastung der Teilnehmenden sinnlos machen.

Der maßgebliche Text ist die Leitlinie ICH E6, die in der Europäischen Union durch Rechtsvorschriften verbindlich gemacht wird. Sie geht historisch auf die Deklaration von Helsinki zurück.

Rechtliche Grundlagen

In der Europäischen Union gilt die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln. Anträge werden zentral über das Clinical Trials Information System eingereicht und in einem koordinierten Verfahren bewertet.

National ergänzen das Arzneimittelgesetz und die GCP-Verordnung die Vorgaben. Für Medizinprodukte gelten eigene Regelungen nach MDR und Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz.

Eine klinische Prüfung darf erst beginnen, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:

  • die zustimmende Bewertung durch eine Ethikkommission
  • die Genehmigung durch die zuständige Bundesoberbehörde, also BfArM oder Paul-Ehrlich-Institut

Die Einwilligung nach Aufklärung ist zwingend. Sie muss freiwillig, informiert und dokumentiert erfolgen und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Nachteile widerrufen werden.

Für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Minderjährige oder nicht einwilligungsfähige Personen gelten zusätzliche Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich des zu erwartenden Nutzens und der Belastung.

Bedeutung in der Praxis

Zentrale Elemente in der Durchführung:

  • Prüfplan: legt Fragestellung, Ein- und Ausschlusskriterien, Endpunkte und Auswertung vorab fest
  • Prüferinformation: fasst den Kenntnisstand zum Prüfpräparat zusammen
  • Prüfstellenordner: enthält alle wesentlichen Dokumente und ist jederzeit prüfbereit zu halten
  • Monitoring: laufende Kontrolle der Durchführung durch den Sponsor
  • Audits und Inspektionen: unabhängige Überprüfung durch Sponsor beziehungsweise Behörde

Die vorherige Festlegung der Endpunkte im Prüfplan ist methodisch entscheidend. Wird der Endpunkt nachträglich geändert, weil sich ein anderer Effekt zeigt, verliert das Ergebnis seine Beweiskraft. Solche Änderungen sind deshalb zu begründen und offenzulegen.

Sicherheitsrelevante Ereignisse unterliegen eigenen Meldewegen. Schwerwiegende unerwartete Verdachtsfälle sind innerhalb kurzer Fristen an die Behörden zu melden.

Bei Inspektionen ist die Nachvollziehbarkeit der Quelldaten der häufigste Prüfpunkt. Gilt der Grundsatz, dass nicht dokumentierte Vorgänge als nicht geschehen gelten, wird jede Lücke in der Dokumentation zum Befund.

Ein häufiger Streitpunkt in der Praxis ist der Umgang mit Protokollabweichungen. Nicht jede Abweichung ist ein schwerwiegender Verstoß, aber jede muss dokumentiert und bewertet werden. Systematische Abweichungen an einer Prüfstelle führen regelmäßig zum Ausschluss ihrer Daten aus der Auswertung.

Ergebnisse müssen unabhängig vom Ausgang veröffentlicht werden. Die Registrierung vor Beginn und die Ergebnisberichterstattung sollen verhindern, dass nur günstige Studien bekannt werden.

Abgrenzung und verwandte Begriffe

GMP betrifft die Herstellung von Arzneimitteln, auch die von Prüfpräparaten für klinische Studien.

GLP betrifft nichtklinische Sicherheitsprüfungen, also insbesondere toxikologische Untersuchungen vor der Anwendung am Menschen.

Die klinische Bewertung im Medizinprodukterecht ist ein Bewertungsprozess, keine Studie. Eine klinische Prüfung kann Daten dafür liefern.

Eine nichtinterventionelle Studie beobachtet die Anwendung unter Alltagsbedingungen, ohne dass die Behandlung durch einen Prüfplan vorgegeben wird. Für sie gelten abweichende Anforderungen.

Verwandte Begriffe: klinische Studie, GLP, Arzneimittelzulassung.

Häufige Fragen (FAQ)

Was regelt Good Clinical Practice? Planung, Durchführung, Dokumentation und Berichterstattung klinischer Prüfungen am Menschen. Ziel sind der Schutz der Teilnehmenden und die Belastbarkeit der erhobenen Daten.

Wer muss einer klinischen Prüfung zustimmen? Eine Ethikkommission und die zuständige Bundesoberbehörde, also je nach Präparat das BfArM oder das Paul-Ehrlich-Institut. Beides muss vor Beginn vorliegen.

Kann ich die Teilnahme jederzeit beenden? Ja. Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Nachteile für die weitere Behandlung widerrufen werden.

Warum müssen Endpunkte vorher festgelegt werden? Weil eine nachträgliche Änderung die Beweiskraft entwertet. Wird erst nach Sichtung der Daten entschieden, welcher Effekt berichtet wird, lässt sich Zufall nicht mehr von Wirkung trennen.

Was ist der Unterschied zu GLP? GLP betrifft nichtklinische Sicherheitsprüfungen, also insbesondere toxikologische Untersuchungen vor der Anwendung am Menschen. GCP betrifft die Prüfung am Menschen selbst.

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