Off-Label-Use

Definition

Off-Label-Use bezeichnet die Anwendung eines zugelassenen Arzneimittels außerhalb der in der Fachinformation genehmigten Anwendungsgebiete, Dosierungen, Altersgruppen oder Darreichungswege. Der Einsatz ist zulässig, verlagert aber Verantwortung und Haftung auf die verordnende Person.

Der Begriff beschreibt keinen Missbrauch. In manchen Bereichen ist die Anwendung außerhalb der Zulassung sogar der Regelfall, etwa in der Kinderheilkunde und in der Onkologie, weil dort für viele Situationen keine eigenen Zulassungsstudien vorliegen.

Grund dafür ist die Systematik der Zulassung. Ein Hersteller beantragt sie für die Anwendungsgebiete, für die er Studien vorgelegt hat. Erkenntnisse, die später hinzukommen, führen nicht automatisch zu einer Erweiterung, weil dafür ein eigenes Verfahren nötig wäre, das sich wirtschaftlich nicht immer lohnt.

Rechtliche Grundlagen

Ein ausdrückliches Verbot gibt es nicht. Die ärztliche Therapiefreiheit erlaubt den Einsatz, wenn er nach dem Stand der Wissenschaft vertretbar ist. Zugleich entfällt die haftungsrechtliche Entlastung, die aus der Zulassung folgt.

Daraus ergeben sich erhöhte Anforderungen:

  • sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung im Einzelfall
  • Aufklärung darüber, dass die Anwendung außerhalb der Zulassung erfolgt
  • Hinweis auf mögliche Folgen für die Kostenübernahme
  • sorgfältige Dokumentation der Begründung

Für die Erstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung hat das Bundessozialgericht drei Voraussetzungen entwickelt: Es muss eine schwerwiegende, lebensbedrohliche oder die Lebensqualität nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung vorliegen, es darf keine andere Therapie verfügbar sein, und es muss aufgrund der Datenlage eine begründete Aussicht auf einen Behandlungserfolg bestehen.

§ 35c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch sieht zudem Expertengruppen beim BfArM vor, die Empfehlungen zum Off-Label-Use abgeben. Folgt der Gemeinsame Bundesausschuss einer solchen Empfehlung, ist die Erstattung gesichert.

Bedeutung in der Praxis

In der Kinderheilkunde betrifft ein erheblicher Teil der Verordnungen Arzneimittel, die für Kinder nicht eigens zugelassen sind. Dosierungen werden dann anhand von Körpergewicht oder Körperoberfläche aus Erwachsenendaten abgeleitet und durch Fachgesellschaften abgesichert.

In der Onkologie ergeben sich Off-Label-Situationen häufig, wenn ein Wirkstoff für eine Tumorentität zugelassen ist und die molekulare Diagnostik dieselbe Zielstruktur bei einer anderen Entität zeigt. Über solche Fälle entscheiden in der Regel Tumorkonferenzen.

Bei den Krankenkassen empfiehlt sich ein Antrag auf Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn. Wird ohne vorherige Klärung verordnet, besteht das Risiko eines Regresses gegenüber der verordnenden Praxis.

Für die Dokumentation hat sich bewährt, drei Punkte festzuhalten: die medizinische Begründung mit Verweis auf Studien oder Leitlinien, die durchgeführte Aufklärung einschließlich des Hinweises auf den Zulassungsstatus, und die Zustimmung der Patientin oder des Patienten. Fehlt einer dieser Punkte, verschiebt sich im Streitfall die Beweislast erheblich zu Lasten der behandelnden Person.

Zu unterscheiden ist der Off-Label-Use vom Einsatz nicht zugelassener Arzneimittel im Rahmen eines Härtefallprogramms. Dort geht es um Präparate, die überhaupt noch keine Zulassung besitzen.

Ein praktisch bedeutsamer Sonderfall ist die Anwendung außerhalb der zugelassenen Darreichung, etwa das Mörsern einer Tablette für die Sondengabe oder das Teilen einer nicht teilbaren Retardtablette. Auch das ist Off-Label-Use, wird im Alltag aber selten als solcher wahrgenommen, obwohl es die Freisetzung des Wirkstoffs erheblich verändern kann.

Bei privat Versicherten richtet sich die Erstattung nach dem Versicherungsvertrag. Die Rechtsprechung stellt dort im Kern auf die medizinische Notwendigkeit ab, was den Zugang tendenziell erleichtert.

Abgrenzung und verwandte Begriffe

Compassionate Use bezeichnet den Einsatz eines noch nicht zugelassenen Arzneimittels bei schwer kranken Menschen ohne Behandlungsalternative. Rechtsgrundlage ist eine eigene Verordnung, nicht die Therapiefreiheit.

Der individuelle Heilversuch geht noch weiter und betrifft Vorgehensweisen ohne belastbare Datenbasis. Die Anforderungen an Aufklärung und Dokumentation sind entsprechend höher.

Die klinische Prüfung ist ein geregeltes Studienverfahren mit Ethikvotum und Genehmigung. Sie ist kein Off-Label-Use, auch wenn dort ebenfalls außerhalb der Zulassung angewendet wird.

Verwandte Begriffe: Arzneimittelzulassung, Fachinformation, klinische Studie.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist Off-Label-Use erlaubt? Ja. Die ärztliche Therapiefreiheit erlaubt ihn, wenn er nach dem Stand der Wissenschaft vertretbar ist. Allerdings entfällt die haftungsrechtliche Entlastung durch die Zulassung, weshalb Aufklärung und Dokumentation besonders sorgfältig sein müssen.

Zahlt die Krankenkasse einen Off-Label-Use? Nicht automatisch. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts müssen eine schwerwiegende Erkrankung, das Fehlen einer Alternative und eine begründete Aussicht auf Erfolg zusammenkommen. Ein Antrag vor Behandlungsbeginn ist sinnvoll.

Warum ist Off-Label-Use bei Kindern so verbreitet? Weil für viele Arzneimittel keine eigenen Zulassungsstudien an Kindern vorliegen. Dosierungen werden dann aus Erwachsenendaten abgeleitet und durch Empfehlungen der Fachgesellschaften abgesichert.

Muss ich über den Off-Label-Use aufgeklärt werden? Ja. Die Aufklärung muss umfassen, dass die Anwendung außerhalb der Zulassung erfolgt, welche Alternativen bestehen und welche Folgen sich für die Kostenübernahme ergeben können.

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