Begutachtungsinstrument (NBA)
Definition
Das Begutachtungsinstrument, auch Neues Begutachtungsassessment genannt, ist das seit 2017 geltende Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit. Es misst den Grad der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen und führt über ein Punktesystem zum Pflegegrad.
Der Systemwechsel 2017 war grundlegend. Zuvor wurde der Zeitaufwand für einzelne Verrichtungen in Minuten gemessen, was Menschen mit Demenz systematisch benachteiligte, weil deren Hilfebedarf nicht in Minuten für Körperpflege abbildbar ist.
Das heutige Verfahren fragt stattdessen nach Selbstständigkeit: Kann die Person eine Tätigkeit allein ausführen, überwiegend allein, überwiegend nicht oder gar nicht? Dadurch werden körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichrangig erfasst.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage sind die §§ 14 und 15 Sozialgesetzbuch Elftes Buch sowie die Begutachtungs-Richtlinien. Durchgeführt wird die Begutachtung bei gesetzlich Versicherten vom Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten von MEDICPROOF.
Die sechs Module und ihre Gewichtung:
- Modul 1, Mobilität: 10 Prozent
- Modul 2, kognitive und kommunikative Fähigkeiten und Modul 3, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: zusammen 15 Prozent, wobei nur der höhere der beiden Werte einfließt
- Modul 4, Selbstversorgung: 40 Prozent
- Modul 5, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: 20 Prozent
- Modul 6, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: 15 Prozent
Aus den gewichteten Punkten von 0 bis 100 ergibt sich der Pflegegrad:
- ab 12,5 Punkten: Pflegegrad 1
- ab 27 Punkten: Pflegegrad 2
- ab 47,5 Punkten: Pflegegrad 3
- ab 70 Punkten: Pflegegrad 4
- ab 90 Punkten: Pflegegrad 5
Die Module 7 und 8 zu außerhäuslichen Aktivitäten und Haushaltsführung werden erhoben, fließen aber nicht in die Berechnung ein. Sie dienen der Versorgungsplanung.
Bedeutung in der Praxis
Die Begutachtung findet in der Regel in der häuslichen Umgebung statt und dauert meist etwa eine Stunde. Angehörige oder eine Vertrauensperson dürfen und sollten dabei sein, weil sie den Alltag oft realistischer schildern können.
Der häufigste Fehler bei der Begutachtung ist die Selbstüberschätzung. Viele Menschen stellen sich in der Ausnahmesituation selbstständiger dar, als sie es im Alltag sind. Hilfreich ist, den Bedarf über einige Tage in einem Pflegetagebuch festzuhalten und dieses beim Termin vorzulegen.
Maßgeblich ist die Selbstständigkeit, nicht der Zeitaufwand und auch nicht die Diagnose. Eine schwere Diagnose führt nicht automatisch zu einem hohen Pflegegrad, wenn die betroffene Person im Alltag noch weitgehend selbstständig ist.
Bei Kindern bis 18 Monaten gilt eine besondere Regelung, weil in diesem Alter ohnehin umfassende Hilfe nötig ist. Bei älteren Kindern wird der Hilfebedarf mit dem altersentsprechend üblichen Bedarf verglichen.
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Sinnvoll ist, zuvor das Gutachten anzufordern, das die Pflegekasse auf Verlangen übersendet, und die Bewertung Modul für Modul nachzuvollziehen.
Abgrenzung und verwandte Begriffe
Der Grad der Behinderung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch ist ein anderes Bewertungssystem mit anderem Zweck. Er wird vom Versorgungsamt festgestellt und lässt sich nicht in einen Pflegegrad umrechnen.
Die Erwerbsminderung beurteilt die Fähigkeit, erwerbstätig zu sein, und wird von der Rentenversicherung geprüft.
Die frühere Pflegestufe beruhte auf Zeitaufwand in Minuten. Bestehende Pflegestufen wurden 2017 nach festen Regeln in Pflegegrade übergeleitet, ohne erneute Begutachtung.
Verwandte Begriffe: Pflegegrad, Medizinischer Dienst, Pflegegeld.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Module fließen in den Pflegegrad ein? Mobilität mit 10 Prozent, kognitive Fähigkeiten oder Verhaltensweisen mit zusammen 15 Prozent, wobei nur der höhere Wert zählt, Selbstversorgung mit 40 Prozent, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen mit 20 Prozent und Gestaltung des Alltagslebens mit 15 Prozent.
Ab wie vielen Punkten gibt es welchen Pflegegrad? Ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Die Skala reicht von 0 bis 100.
Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor? Über einige Tage ein Pflegetagebuch führen und beim Termin vorlegen, vorhandene Arztbriefe und Medikamentenlisten bereithalten und eine Vertrauensperson hinzuziehen. Wichtig ist, den Alltag realistisch zu schildern und sich nicht selbstständiger darzustellen, als man ist.
Entscheidet die Diagnose über den Pflegegrad? Nein. Maßgeblich ist allein die Selbstständigkeit im Alltag. Eine schwere Diagnose führt nicht automatisch zu einem hohen Pflegegrad, wenn die Person noch weitgehend selbstständig zurechtkommt.
Was tun bei einem zu niedrigen Pflegegrad? Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Vorher sollte das Gutachten bei der Pflegekasse angefordert und die Bewertung Modul für Modul nachvollzogen werden, um den Widerspruch gezielt zu begründen.