Arbeitsmedizinische Vorsorge
Definition
Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Beurteilung individueller Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit. Sie soll arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkennen und verhüten und umfasst ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese, gegebenenfalls ergänzt durch Untersuchungen.
Der zentrale Punkt wird häufig missverstanden: Es handelt sich nicht um eine Tauglichkeitsprüfung. Der Arbeitgeber erfährt nicht, was untersucht wurde und was dabei herauskam. Er erhält lediglich eine Bescheinigung darüber, dass die Vorsorge stattgefunden hat.
Diese Trennung ist gewollt. Sie soll sicherstellen, dass Beschäftigte offen über Beschwerden sprechen können, ohne arbeitsrechtliche Nachteile befürchten zu müssen.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie unterscheidet drei Formen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen.
Die drei Formen:
- Pflichtvorsorge: bei besonders gefährdenden Tätigkeiten. Der Arbeitgeber darf die Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn die Vorsorge stattgefunden hat
- Angebotsvorsorge: der Arbeitgeber muss sie anbieten, die Beschäftigten können sie ablehnen
- Wunschvorsorge: Beschäftigte können sie verlangen, wenn ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen ist
Welche Form erforderlich ist, ergibt sich aus dem Anhang der Verordnung in Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung. Typische Anlässe sind Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen, Lärm, Vibration, Bildschirmarbeit oder Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung.
Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Die Vorsorge findet grundsätzlich während der Arbeitszeit statt.
Übermittelt wird ausschließlich eine Vorsorgebescheinigung mit Angabe von Anlass und Datum sowie dem Termin einer Folgevorsorge. Befunde und Diagnosen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Bedeutung in der Praxis
Zur Vorsorge gehört regelmäßig auch ein Impfangebot, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine Infektionsgefährdung ergibt. Das betrifft insbesondere Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Laboren und in der Pflege.
Bei Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen überschneidet sich die Vorsorge mit den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes, etwa beim Masernschutz. Beide Regelungswerke bestehen nebeneinander und verfolgen unterschiedliche Zwecke.
Kommt die untersuchende Person zu dem Ergebnis, dass gesundheitliche Bedenken bestehen, teilt sie das nicht als Diagnose mit. Sie kann jedoch dem Arbeitgeber vorschlagen, die Arbeitsbedingungen zu ändern, und die Beschäftigten beraten.
Werden Erkenntnisse gewonnen, die auf eine unzureichende Schutzmaßnahme im Betrieb hindeuten, ist der Arbeitgeber darüber zu informieren, allerdings ohne Personenbezug.
Für Labore und Pflegeeinrichtungen ist die Vorsorge fester Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie ist zu dokumentieren, und die Bescheinigungen sind vorzuhalten, weil sie bei Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden verlangt werden.
Eine Verweigerung der Pflichtvorsorge hat zur Folge, dass die betreffende Tätigkeit nicht ausgeübt werden darf. Die Vorsorge selbst kann jedoch nicht erzwungen werden, insbesondere sind einzelne Untersuchungen stets freiwillig.
Abgrenzung und verwandte Begriffe
Die Eignungsuntersuchung prüft, ob jemand für eine Tätigkeit geeignet ist, und teilt das Ergebnis dem Arbeitgeber mit. Sie ist von der Vorsorge strikt zu trennen und nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
Die Einstellungsuntersuchung ist ebenfalls eine Eignungsuntersuchung und keine Vorsorge.
Die Gesundheitsuntersuchung nach dem Fünften Buch ist eine Leistung der Krankenversicherung ohne Bezug zum Arbeitsplatz.
Verwandte Begriffe: ärztliche Schweigepflicht, Schutzimpfung, Gesundheitsuntersuchung.
Häufige Fragen (FAQ)
Erfährt mein Arbeitgeber die Ergebnisse? Nein. Übermittelt wird nur eine Bescheinigung darüber, dass die Vorsorge stattgefunden hat, mit Anlass, Datum und dem Termin einer Folgevorsorge. Befunde und Diagnosen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Muss ich zur Vorsorge gehen? Bei der Pflichtvorsorge darf die Tätigkeit ohne sie nicht ausgeübt werden. Erzwingen lässt sich die Vorsorge dennoch nicht, und einzelne Untersuchungen sind stets freiwillig. Angebots- und Wunschvorsorge können abgelehnt beziehungsweise verlangt werden.
Wer zahlt und wann findet sie statt? Die Kosten trägt der Arbeitgeber, und die Vorsorge findet grundsätzlich während der Arbeitszeit statt.
Was ist der Unterschied zur Eignungsuntersuchung? Die Eignungsuntersuchung prüft die Tauglichkeit für eine Tätigkeit und teilt das Ergebnis dem Arbeitgeber mit. Die Vorsorge dient der Beratung und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten, Ergebnisse bleiben vertraulich.
Gehören Impfungen dazu? Ja, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine Infektionsgefährdung ergibt. Der Arbeitgeber muss die Impfung dann anbieten und trägt die Kosten. Das betrifft besonders Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Laboren und in der Pflege.