Pflegesachleistung
Definition
Die Pflegesachleistung ist der Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung durch einen zugelassenen Pflegedienst. Sie besteht ab Pflegegrad 2 und wird unmittelbar zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet.
Der Name ist etwas irreführend, denn es geht nicht um Sachen, sondern um Dienstleistungen. Gemeint ist die Abgrenzung zur Geldleistung: Statt Geld erhält die pflegebedürftige Person eine Leistung in natura, erbracht durch einen professionellen Dienst.
Für die Betroffenen bedeutet das, dass in der Regel keine Rechnung zu begleichen ist. Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Nur Leistungen, die über den Anspruch hinausgehen, werden privat in Rechnung gestellt.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage ist § 36 Sozialgesetzbuch Elftes Buch. Anspruchsberechtigt sind Versicherte mit Pflegegrad 2 bis 5, die häuslich gepflegt werden.
Umfasst sind:
- körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen, etwa Begleitung bei Aktivitäten und Unterstützung bei der Tagesstrukturierung
- Hilfen bei der Haushaltsführung
Erbracht werden dürfen die Leistungen nur von Pflegediensten, mit denen die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag geschlossen hat. Diese Zulassung ist Voraussetzung für die Abrechnung.
Die Beträge sind nach Pflegegrad gestaffelt und liegen deutlich über dem Pflegegeld desselben Grades. Sie unterliegen der regelmäßigen Dynamisierung, die aktuelle Höhe nennt die Pflegekasse.
Bedeutung in der Praxis
Abgerechnet wird üblicherweise nach Leistungskomplexen oder nach Zeitkontingenten, je nach Vergütungsvereinbarung im jeweiligen Bundesland. Vor Beginn erstellt der Pflegedienst einen Kostenvoranschlag, aus dem hervorgeht, welcher Anteil des Anspruchs verbraucht wird.
Wird der Sachleistungsbetrag nicht vollständig ausgeschöpft, entsteht anteilig ein Anspruch auf Pflegegeld. Diese Kombinationsleistung ist der praktische Regelfall. Wichtig: Die Entscheidung für die Kombination bindet für sechs Monate.
Ein häufig übersehener Anspruch ist die Umwandlung nach § 45a Absatz 4. Bis zu 40 Prozent des nicht ausgeschöpften Sachleistungsbetrags können für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, etwa Betreuungsdienste oder Alltagsbegleitung.
Nicht verbrauchte Sachleistungsbeträge verfallen am Monatsende. Ein Übertrag in den Folgemonat ist nicht möglich. Das unterscheidet die Sachleistung vom Entlastungsbetrag, der angespart werden kann.
Bei der Auswahl des Pflegedienstes lohnt der Vergleich. Die Preise je Leistungskomplex sind zwischen Diensten unterschiedlich, weil sie einzeln verhandelt werden. Wer denselben Anspruch bei einem günstigeren Dienst einsetzt, erhält dafür mehr Leistung.
Ein Wechsel des Dienstes ist jederzeit möglich, üblicherweise unter Beachtung der im Pflegevertrag vereinbarten Kündigungsfrist. Die Pflegekasse muss dem Wechsel nicht zustimmen, benötigt aber eine Mitteilung für die Abrechnung.
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistung. Dort können Leistungen eines Pflegedienstes über den Entlastungsbetrag finanziert werden, allerdings nicht für Maßnahmen der Selbstversorgung.
Abgrenzung und verwandte Begriffe
Die häusliche Krankenpflege nach § 37 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch wird von der Krankenkasse getragen und umfasst medizinische Behandlungspflege wie Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe. Sie ist von der Pflegesachleistung getrennt und wird zusätzlich gewährt.
Die Tages- und Nachtpflege nach § 41 ist teilstationär und steht neben der Pflegesachleistung zur Verfügung, ohne diese zu mindern.
Die Haushaltshilfe nach dem Fünften Buch ist eine Leistung der Krankenkasse in besonderen Lebenslagen und nicht mit der Hilfe bei der Haushaltsführung nach dem Elften Buch identisch.
Verwandte Begriffe: Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegegrad.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung? Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn die Pflege privat organisiert wird. Die Pflegesachleistung ist der Anspruch auf einen zugelassenen Pflegedienst und wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Der Sachleistungsbetrag ist deutlich höher.
Kann ich beides gleichzeitig bekommen? Ja, als Kombinationsleistung. Wird der Sachleistungsbetrag nur teilweise ausgeschöpft, besteht anteilig Anspruch auf Pflegegeld. Die Entscheidung für die Kombination bindet allerdings für sechs Monate.
Was passiert mit nicht genutzten Beträgen? Sie verfallen am Monatsende, ein Übertrag ist nicht möglich. Anders ist das beim Entlastungsbetrag, der bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden kann.
Was ist der Umwandlungsanspruch? Bis zu 40 Prozent des nicht ausgeschöpften Sachleistungsbetrags können für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, etwa Betreuungsdienste oder Alltagsbegleitung. Dieser Anspruch nach § 45a wird häufig übersehen.
Gibt es Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1? Nein. Bei Pflegegrad 1 können Leistungen eines Pflegedienstes über den Entlastungsbetrag finanziert werden, allerdings nicht für Maßnahmen der Selbstversorgung.