Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Definition
Die elektronische Gesundheitskarte ist der Versicherungsnachweis in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie weist die Versicherteneigenschaft aus und dient zugleich als Zugangsschlüssel zu Anwendungen der Telematikinfrastruktur.
Der häufigste Irrtum betrifft die Speicherung. Auf der Karte selbst liegen nur wenige Daten, im Wesentlichen die Versichertenstammdaten. Anwendungen wie das E-Rezept und die elektronische Patientenakte liegen auf zentralen Diensten.
Die Karte ist damit ein Schlüssel, kein Datenträger. Wer sie steckt, gibt den Zugriff auf die für ihn hinterlegten Daten frei, trägt sie aber nicht mit sich herum.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage sind die §§ 291 ff. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch. Ausgegeben wird die Karte von der Krankenkasse, die Spezifikationen legt die gematik fest.
Auf der Karte gespeichert sind insbesondere:
- Name, Geburtsdatum, Anschrift und Geschlecht
- Krankenversichertennummer und Versichertenstatus
- Kennzeichen für Zuzahlungsbefreiung
- Zuständige Krankenkasse und Gültigkeitsdauer
Beim Einlesen erfolgt das Versichertenstammdatenmanagement. Die Praxis prüft online, ob das Versicherungsverhältnis besteht, und aktualisiert veraltete Angaben automatisch. Deshalb muss die Karte bei einem Umzug in der Regel nicht neu ausgestellt werden.
Seit 2013 ist ein Lichtbild vorgeschrieben. Ausgenommen sind Kinder unter 15 Jahren und Personen, bei denen die Mitwirkung nicht möglich ist.
Die Karte ist bei jeder Inanspruchnahme vorzulegen. Wird sie nicht vorgelegt, kann eine Privatrechnung gestellt werden, die zurückerstattet wird, wenn der Nachweis innerhalb einer Frist nachgereicht wird.
Bedeutung in der Praxis
Für die Nutzung der elektronischen Patientenakte und der E-Rezept-App wird zusätzlich eine PIN benötigt, die bei der Krankenkasse zu beantragen ist. Ohne sie funktioniert die Karte in der Praxis, aber nicht in den Apps.
Bei Verlust sollte die Karte umgehend bei der Krankenkasse gesperrt werden. Missbrauch ist zwar erschwert, weil in der Praxis der Abgleich online erfolgt und ein Lichtbild vorhanden ist, gänzlich ausgeschlossen ist er jedoch nicht.
Bei einem Kassenwechsel wird eine neue Karte ausgestellt. Die alte ist zu vernichten, ein Rückgabezwang besteht nicht.
Im europäischen Ausland gilt die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite. Sie berechtigt zur medizinisch notwendigen Behandlung während eines vorübergehenden Aufenthalts, ersetzt aber keine Auslandsreisekrankenversicherung, insbesondere nicht für einen Rücktransport.
Für privat Versicherte gibt es keine entsprechende Karte. Dort wird über einen Versicherungsnachweis des Unternehmens abgerechnet, und die Anwendungen der Telematikinfrastruktur stehen nur eingeschränkt zur Verfügung.
Vorgesehen ist mittelfristig die Ergänzung durch eine digitale Identität, mit der sich Versicherte auch ohne physische Karte am Smartphone ausweisen können. Die Karte soll daneben bestehen bleiben.
Abgrenzung und verwandte Begriffe
Die SMC-B ist die Institutionskarte einer Praxis oder Apotheke, der elektronische Heilberufsausweis die persönliche Karte der Behandelnden. Beide gehören zur Zugangsausstattung der Einrichtung.
Die elektronische Patientenakte ist eine Anwendung, kein Bestandteil der Karte.
Der Organspendeausweis ist ein eigenes Dokument und wird nicht auf der Karte gespeichert.
Verwandte Begriffe: Telematikinfrastruktur, E-Rezept, elektronische Patientenakte.
Häufige Fragen (FAQ)
Sind meine Befunde auf der Karte gespeichert? Nein. Auf der Karte liegen im Wesentlichen nur die Versichertenstammdaten. Anwendungen wie E-Rezept und elektronische Patientenakte liegen auf zentralen Diensten, die Karte dient als Zugangsschlüssel.
Wozu brauche ich eine PIN? Für die Nutzung der elektronischen Patientenakte und der E-Rezept-App am Smartphone. In der Praxis funktioniert die Karte auch ohne PIN. Beantragt wird sie bei der Krankenkasse.
Muss ich bei Umzug eine neue Karte beantragen? In der Regel nicht. Beim Einlesen in der Praxis werden veraltete Angaben über das Versichertenstammdatenmanagement automatisch aktualisiert.
Was passiert, wenn ich die Karte vergessen habe? Es kann eine Privatrechnung gestellt werden. Wird der Versicherungsnachweis innerhalb der geltenden Frist nachgereicht, wird der Betrag erstattet.
Gilt die Karte im Ausland? Innerhalb Europas über die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite, für medizinisch notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ersetzt sie nicht, insbesondere nicht für den Rücktransport.