Notaufnahme

Definition

Die Notaufnahme ist der Bereich eines Krankenhauses, in dem Patientinnen und Patienten ohne vorherige Anmeldung untersucht und erstversorgt werden. Ziel ist die rasche Einschätzung, ob eine lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt, und die Einleitung der notwendigen Behandlung.

Die häufigste Quelle von Frustration ist ein Missverständnis über die Reihenfolge. In der Notaufnahme wird nicht nach Eintreffen behandelt, sondern nach Dringlichkeit. Wer später kommt und schwerer erkrankt ist, wird zuerst versorgt.

Diese Reihenfolge ergibt sich aus der Ersteinschätzung, die unmittelbar nach dem Eintreffen erfolgt. Wer als weniger dringlich eingestuft wird, wartet länger, gerade das ist aber ein gutes Zeichen für den eigenen Zustand.

Rechtliche Grundlagen

Krankenhäuser mit Notaufnahme nehmen am Notfallstufenkonzept nach § 136c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch teil. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dafür Stufen mit unterschiedlichen Anforderungen festgelegt.

Die Stufen unterscheiden sich in Ausstattung und Vorhaltung:

  • Basisnotfallversorgung: Grundversorgung mit Innerer Medizin und Chirurgie
  • erweiterte Notfallversorgung: zusätzliche Fachabteilungen und Vorhaltungen
  • umfassende Notfallversorgung: höchste Stufe mit breitem Fächerspektrum
  • Spezialmodule: etwa für Schlaganfall, Schwerverletzte oder Kinder

Nach § 120 Absatz 3b ist ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren vorgesehen. Es soll sicherstellen, dass die Dringlichkeit nach einheitlichen Kriterien beurteilt wird.

Ein Krankenhaus mit Notaufnahme darf niemanden abweisen, ohne die Behandlungsbedürftigkeit geprüft zu haben. Die Erstuntersuchung ist unabhängig vom Versicherungsstatus zu erbringen.

Bedeutung in der Praxis

Die Notaufnahme ist für akute, möglicherweise bedrohliche Beschwerden gedacht. Für Beschwerden, die auch in einer Praxis behandelt werden könnten, ist außerhalb der Sprechzeiten der ärztliche Bereitschaftsdienst über die 116117 zuständig.

Zur Notaufnahme oder über den Notruf 112 gehören unter anderem:

  • Brustschmerz, Atemnot, plötzliche Bewusstseinsstörung
  • Zeichen eines Schlaganfalls wie einseitige Lähmung, Sprachstörung, Sehstörung
  • starke, plötzlich einsetzende Schmerzen
  • schwere Blutungen und größere Verletzungen
  • Krampfanfälle und schwere allergische Reaktionen
  • Verdacht auf Sepsis mit Verwirrtheit, sehr schnellem Puls und schwerem Krankheitsgefühl

Mitgebracht werden sollten Versichertenkarte, Ausweis, Medikamentenliste, Allergiepass, Impfausweis, bei chronischen Erkrankungen relevante Vorbefunde und, falls vorhanden, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Eine Begleitperson ist hilfreich, insbesondere bei älteren Menschen. Sie kann Angaben ergänzen, die Übersicht behalten und im Verlauf ansprechbar bleiben.

Die Überlastung der Notaufnahmen ist ein strukturelles Problem. Ein erheblicher Teil der Fälle wäre in der ambulanten Versorgung behandelbar. Als Gegenmaßnahme werden Portalpraxen und gemeinsame Tresen von Klinik und Bereitschaftsdienst eingerichtet, die weniger dringliche Fälle direkt in die ambulante Versorgung steuern.

Wird nach der Untersuchung keine stationäre Aufnahme für nötig gehalten, erfolgt eine ambulante Behandlung mit Entlassung. Das ist kein Abweisen, sondern das Ergebnis der Einschätzung.

Abgrenzung und verwandte Begriffe

Der ärztliche Bereitschaftsdienst über die 116117 versorgt Beschwerden, die bis zur nächsten regulären Sprechstunde nicht warten können, aber nicht lebensbedrohlich sind.

Der Rettungsdienst über die 112 kommt zum Einsatzort und ist für lebensbedrohliche Lagen zuständig.

Die Ambulanz einer Fachabteilung behandelt geplant und nach Termin, meist auf Überweisung.

Verwandte Begriffe: Triage, Rettungsdienst, Kassenärztliche Vereinigung.

Häufige Fragen (FAQ)

Warum kommen später eingetroffene Personen vor mir dran? Weil nach Dringlichkeit behandelt wird, nicht nach Reihenfolge des Eintreffens. Die Einstufung erfolgt bei der Ersteinschätzung unmittelbar nach dem Eintreffen. Länger zu warten ist meist ein gutes Zeichen für den eigenen Zustand.

Wann 112 und wann 116117? Die 112 bei lebensbedrohlichen Lagen wie Brustschmerz, Atemnot, Bewusstlosigkeit oder Schlaganfallzeichen. Die 116117 bei Beschwerden, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, aber nicht lebensbedrohlich sind.

Was sollte ich mitbringen? Versichertenkarte, Ausweis, Medikamentenliste, Allergiepass, Impfausweis, relevante Vorbefunde und falls vorhanden Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Eine Begleitperson ist besonders bei älteren Menschen hilfreich.

Darf mich die Notaufnahme wegschicken? Nicht ohne Prüfung der Behandlungsbedürftigkeit. Die Erstuntersuchung ist unabhängig vom Versicherungsstatus zu erbringen. Ergibt sie, dass keine stationäre Aufnahme nötig ist, folgt eine ambulante Behandlung mit Entlassung.

Was ist eine Portalpraxis? Eine Praxis des ärztlichen Bereitschaftsdienstes an oder in einem Krankenhaus. Sie übernimmt weniger dringliche Fälle direkt und entlastet damit die Notaufnahme.

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