Private Krankenversicherung (PKV)

Definition

Die private Krankenversicherung ist eine privatrechtliche Versicherung, bei der sich Beitrag und Leistungsumfang aus dem individuell geschlossenen Vertrag ergeben. Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif, nicht nach dem Einkommen.

Der Zugang ist begrenzt. Versichern können sich im Regelfall Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und Freiberufler sowie Beschäftigte, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.

Der grundlegende Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt in der Logik. Dort gilt das Solidarprinzip mit einkommensabhängigen Beiträgen, hier das Äquivalenzprinzip: Der Beitrag entspricht dem übernommenen Risiko.

Rechtliche Grundlagen

Maßgeblich sind das Versicherungsvertragsgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz sowie der jeweilige Vertrag mit seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarifbedingungen.

Vor Vertragsschluss findet eine Risikoprüfung statt. Gesundheitsfragen sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Falsche Angaben können zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Anfechtung führen, auch Jahre später.

Als Ergebnis der Prüfung kommen Annahme zum Normalbeitrag, Annahme mit Risikozuschlag, Annahme mit Leistungsausschluss oder Ablehnung in Betracht.

Es bestehen mehrere gesetzlich vorgesehene Sondertarife:

  • Basistarif: Leistungen vergleichbar der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne Risikoprüfung, Beitrag begrenzt auf den Höchstbeitrag der GKV
  • Standardtarif: für Bestandsversicherte aus Altverträgen unter bestimmten Voraussetzungen
  • Notlagentarif: bei erheblichem Beitragsrückstand, mit stark eingeschränktem Leistungsumfang

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, etwa wenn das Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Ab dem 55. Lebensjahr ist sie weitgehend ausgeschlossen.

Bedeutung in der Praxis

Es gilt das Kostenerstattungsprinzip. Versicherte erhalten die Rechnung, begleichen sie und reichen sie zur Erstattung ein. Das erklärt, warum privat Versicherte Arztrechnungen sehen, während gesetzlich Versicherte in der Regel keine erhalten.

Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte beziehungsweise für Zahnärzte. Ob ein bestimmter Steigerungssatz erstattet wird, richtet sich nach dem Tarif. Genau hier entstehen die häufigsten Erstattungsstreitigkeiten.

Für Beamtinnen und Beamte übernimmt die Beihilfe einen prozentualen Anteil der Kosten. Der verbleibende Anteil wird über einen ergänzenden Tarif abgesichert. Die Beihilfesätze richten sich nach dem Dienstherrn und der familiären Situation.

Alterungsrückstellungen sollen den Beitragsanstieg im Alter dämpfen. In jungen Jahren wird mehr eingezahlt, als rechnerisch erforderlich wäre, die Differenz wird angespart. Beitragserhöhungen bleiben dennoch möglich, wenn die Kosten stärker steigen als kalkuliert.

Bei einem Wechsel des Versicherers ist der übertragbare Teil der Alterungsrückstellung auf den Basistarif begrenzt. Das macht einen Anbieterwechsel im Alter wirtschaftlich unattraktiv und ist ein wesentlicher Grund für die geringe Wechselquote.

Ein Tarifwechsel innerhalb desselben Unternehmens ist nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz möglich, ohne die erworbenen Alterungsrückstellungen zu verlieren. Dieser Anspruch besteht auf gleichartige Tarife und wird in der Praxis selten genutzt, obwohl er ein wirksames Mittel gegen hohe Beiträge sein kann.

Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht.

Abgrenzung und verwandte Begriffe

Die private Zusatzversicherung ergänzt eine bestehende gesetzliche Versicherung, etwa für Zahnersatz oder Chefarztbehandlung. Sie ersetzt sie nicht.

Die Beihilfe ist keine Versicherung, sondern eine dienstrechtliche Fürsorgeleistung des Dienstherrn.

Die Auslandsreisekrankenversicherung deckt einen eng begrenzten Zeitraum und Zweck ab.

Verwandte Begriffe: Gesetzliche Krankenversicherung, Krankenkasse, Zuzahlung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer kann sich privat versichern? Im Regelfall Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und Freiberufler sowie Beschäftigte, deren Einkommen die jährlich angepasste Versicherungspflichtgrenze überschreitet.

Wonach richtet sich der Beitrag? Nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif, nicht nach dem Einkommen. Deshalb sind junge und gesunde Personen häufig günstiger versichert als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Kann ich zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? Nur unter engen Voraussetzungen, etwa wenn das Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze fällt oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird. Ab dem 55. Lebensjahr ist die Rückkehr weitgehend ausgeschlossen.

Sind Kinder mitversichert? Nein. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht.

Warum steigen die Beiträge trotz Alterungsrückstellungen? Die Rückstellungen dämpfen den altersbedingten Anstieg, gleichen aber nicht aus, wenn die tatsächlichen Kosten stärker steigen als bei Vertragsschluss kalkuliert. Beitragsanpassungen sind dann zulässig und werden von einem unabhängigen Treuhänder geprüft.

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