Hygieneplan
Definition
Der Hygieneplan ist die schriftliche Festlegung der innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in einer Einrichtung. Er beschreibt verbindlich, wer welche Hygienemaßnahme wann, womit und wie durchführt.
Ein Hygieneplan ist kein Nachschlagewerk mit allgemeinen Empfehlungen, sondern ein auf die konkrete Einrichtung zugeschnittenes Regelwerk. Ein aus dem Internet übernommener Mustertext ohne Anpassung erfüllt die Anforderungen nicht.
Er richtet sich an das Personal und muss im Alltag anwendbar sein. Deshalb ist die Verständlichkeit ebenso bedeutsam wie die fachliche Richtigkeit: Was niemand liest oder versteht, wird auch nicht befolgt.
Rechtliche Grundlagen
Nach § 23 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz sind bestimmte medizinische Einrichtungen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen.
Nach § 36 gilt eine entsprechende Pflicht für weitere Einrichtungen, darunter Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen, Pflegeeinrichtungen, Obdachlosenunterkünfte, Justizvollzugsanstalten sowie Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe am Menschen vorgenommen werden.
Ergänzend gelten die Hygieneverordnungen der Bundesländer, die Anforderungen an Hygienepersonal, Kommissionen und Dokumentation näher regeln. Ihre Bezeichnungen unterscheiden sich zwischen den Ländern.
Die Einhaltung überwacht das Gesundheitsamt im Rahmen der infektionshygienischen Überwachung. Der Plan ist auf Verlangen vorzulegen.
Bedeutung in der Praxis
Ein Hygieneplan regelt typischerweise:
- Händehygiene: wann desinfiziert und wann gewaschen wird, mit welchem Mittel und welcher Einwirkzeit
- Flächenreinigung und Desinfektion: Reinigungsplan mit Bereich, Häufigkeit, Mittel, Konzentration und Zuständigkeit
- persönliche Schutzausrüstung: wann welche Ausrüstung getragen wird
- Aufbereitung von Medizinprodukten einschließlich Freigabe
- Umgang mit übertragbaren Erregern und Vorgehen bei Ausbrüchen
- Ver- und Entsorgung von Wäsche, Abfall und Lebensmitteln
- Personalschutz einschließlich Impfangeboten und Vorgehen nach Nadelstichverletzung
Der Reinigungs- und Desinfektionsplan ist der praktisch am häufigsten genutzte Teil. Er wird in der Regel als Aushang an den Einsatzorten angebracht, damit die Angaben zu Mittel, Konzentration und Einwirkzeit unmittelbar verfügbar sind.
Der Plan ist regelmäßig zu überprüfen und bei Änderungen anzupassen, etwa bei neuen Geräten, geänderten Empfehlungen oder nach einem Ausbruch. Eine jährliche Überprüfung mit Datum und Unterschrift ist üblich.
Die Schulung des Personals gehört dazu. Ein Plan, dessen Kenntnisnahme nicht dokumentiert ist, wird bei einer Begehung regelmäßig beanstandet. Übliche Praxis ist eine jährliche Unterweisung mit Teilnahmeliste.
Für Arztpraxen bieten die Kassenärztlichen Vereinigungen und Ärztekammern Musterhygienepläne an, die als Grundlage dienen können. Entscheidend bleibt die Anpassung an die eigenen Räume, Geräte und Abläufe, insbesondere bei invasiven Eingriffen und der Aufbereitung von Instrumenten.
In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas liegt der Schwerpunkt auf anderen Themen als in der Klinik: Händewaschen der Kinder, Umgang mit Ausscheidungen beim Wickeln, Lebensmittelhygiene, Reinigung von Spielzeug und das Vorgehen bei Läusen oder Magen-Darm-Erkrankungen.
Bei Begehungen durch das Gesundheitsamt wird nicht nur das Vorhandensein geprüft, sondern die Übereinstimmung mit der Wirklichkeit. Steht im Plan ein Desinfektionsmittel, das im Regal nicht zu finden ist, ist das ein Befund.
Abgrenzung und verwandte Begriffe
Die Hygieneordnung oder das Hygienehandbuch sind umfassendere Dokumente, die den Hygieneplan enthalten können. Die gesetzliche Pflicht bezieht sich auf die Festlegung der Verfahrensweisen, nicht auf eine bestimmte Bezeichnung.
Der Reinigungsplan allein genügt nicht. Er ist nur ein Bestandteil.
Das Qualitätsmanagementhandbuch betrifft die Organisation insgesamt und ersetzt die hygienespezifischen Festlegungen nicht.
Verwandte Begriffe: Infektionsschutzgesetz, KRINKO, nosokomiale Infektion.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer braucht einen Hygieneplan? Medizinische Einrichtungen nach § 23 sowie nach § 36 unter anderem Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Obdachlosenunterkünfte, Justizvollzugsanstalten und Einrichtungen mit invasiven Eingriffen.
Reicht eine Mustervorlage aus dem Internet? Nein. Der Plan muss auf die konkrete Einrichtung zugeschnitten sein, mit den dort tatsächlich verwendeten Mitteln, Abläufen und Zuständigkeiten. Ein unangepasster Mustertext erfüllt die Anforderungen nicht.
Wie oft muss der Plan aktualisiert werden? Bei jeder relevanten Änderung, etwa neuen Geräten, geänderten Empfehlungen oder nach einem Ausbruch. Üblich ist zusätzlich eine jährliche Überprüfung, dokumentiert mit Datum und Unterschrift.
Wer kontrolliert den Hygieneplan? Das Gesundheitsamt im Rahmen der infektionshygienischen Überwachung. Geprüft wird nicht nur das Vorhandensein, sondern auch, ob der Plan mit der tatsächlichen Praxis übereinstimmt.
Muss die Schulung dokumentiert werden? Ja. Ein Plan, dessen Kenntnisnahme nicht nachweisbar ist, wird bei Begehungen regelmäßig beanstandet. Üblich ist eine jährliche Unterweisung mit Teilnahmeliste.