Robert Koch-Institut (RKI)

Definition

Das Robert Koch-Institut ist das Bundesinstitut für Infektionsschutz und nicht übertragbare Krankheiten. Es ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und die zentrale Einrichtung des Bundes für Krankheitsüberwachung und Prävention.

Das Institut geht auf das 1891 gegründete Königlich Preußische Institut für Infektionskrankheiten zurück, dessen erster Direktor Robert Koch war. Den heutigen Namen trägt es seit 1942, den Status einer Bundesoberbehörde seit 1994.

Seine Rolle ist analytisch und beratend, nicht anordnend. Es sammelt und bewertet Daten, führt eigene Forschung durch und veröffentlicht Empfehlungen. Maßnahmen anordnen können nur die zuständigen Behörden der Länder und Kommunen.

Rechtliche Grundlagen

Die Aufgaben ergeben sich vor allem aus dem Infektionsschutzgesetz. Nach § 4 ist das Institut die nationale Behörde zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten und zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung ihrer Weiterverbreitung.

Nach § 11 werden ihm die von den Gesundheitsämtern erhobenen Meldedaten über die Landesbehörden pseudonymisiert übermittelt. Auf dieser Grundlage entsteht die bundesweite Surveillance.

Bei der Ständigen Impfkommission handelt es sich um ein unabhängiges Gremium, das beim Robert Koch-Institut angesiedelt ist. Ihre Empfehlungen sind fachlich maßgeblich, werden aber erst durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Leistungspflicht der Krankenkassen.

Bedeutung in der Praxis

Zu den regelmäßigen Veröffentlichungen zählen:

  • das Epidemiologische Bulletin mit Fachbeiträgen und Empfehlungen
  • der Infektionsepidemiologische Jahresbericht
  • Falldefinitionen für meldepflichtige Krankheiten, die den Gesundheitsämtern als Maßstab dienen
  • Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
  • Studien zur Gesundheit der Bevölkerung

Für die Gesundheitsämter sind vor allem die Falldefinitionen und die Empfehlungen zur Krankenhaushygiene praktisch bedeutsam, weil sie den Bewertungsmaßstab für Meldungen und Begehungen vorgeben.

Das Institut betreibt zudem Referenzzentren und Konsiliarlabore, an die Gesundheitsämter und Labore bei seltenen oder unklaren Erregern Proben senden können.

Ein zweiter Arbeitsschwerpunkt liegt bei den nicht übertragbaren Krankheiten. Über bevölkerungsbezogene Studien werden Daten zu Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychischer Gesundheit und Gesundheitsverhalten erhoben. Diese Erhebungen bilden die Grundlage der Gesundheitsberichterstattung des Bundes.

Für die Fachöffentlichkeit sind die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention besonders relevant. Sie haben zwar keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit, gelten aber nach § 23 Infektionsschutzgesetz als Maßstab: Wer sie einhält, bei dem wird vermutet, dass der Stand der medizinischen Wissenschaft beachtet wurde. Für Krankenhäuser und Praxen ist das haftungsrechtlich bedeutsam.

In größeren Lagen unterstützt das Institut die Länder mit mobilen Teams. Diese können auf Anforderung vor Ort bei Ausbruchsuntersuchungen helfen, etwa bei ungewöhnlichen Erregern oder bei Ausbrüchen, deren Quelle unklar bleibt.

Abgrenzung und verwandte Begriffe

Das BfArM ist für Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten zuständig, nicht für Infektionsschutz.

Das Paul-Ehrlich-Institut ist für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel zuständig, einschließlich der Chargenprüfung von Impfstoffen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist für Aufklärungskampagnen und Präventionskommunikation zuständig.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten übernimmt eine vergleichbare Rolle auf europäischer Ebene.

Verwandte Begriffe: Meldepflicht, öffentlicher Gesundheitsdienst.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann das Robert Koch-Institut Maßnahmen anordnen? Nein. Es bewertet, forscht und empfiehlt. Anordnungen wie Quarantäne oder Tätigkeitsverbote treffen die zuständigen Behörden der Länder und Kommunen, in der Regel die Gesundheitsämter.

Woher stammen die Fallzahlen des Instituts? Aus den Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Ärztinnen, Ärzte und Labore melden an das Gesundheitsamt, dieses übermittelt pseudonymisiert an die Landesbehörde und von dort gelangen die Daten an das Institut.

Ist die STIKO Teil des Robert Koch-Instituts? Die Ständige Impfkommission ist ein unabhängiges Expertengremium, das beim Institut angesiedelt ist und dort seine Geschäftsstelle hat. Ihre Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und sind fachlich weisungsfrei.

Was ist eine Falldefinition? Eine Falldefinition legt fest, unter welchen klinischen und labordiagnostischen Voraussetzungen ein gemeldeter Fall in die Statistik eingeht. Sie sorgt dafür, dass bundesweit nach demselben Maßstab gezählt wird.

Sind die KRINKO-Empfehlungen rechtlich verbindlich? Sie sind keine Rechtsnorm, haben aber erhebliches Gewicht. Nach § 23 Infektionsschutzgesetz wird vermutet, dass der Stand der medizinischen Wissenschaft beachtet wurde, wenn die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention eingehalten werden. Das ist haftungsrechtlich bedeutsam.

Befasst sich das Institut nur mit Infektionen? Nein. Ein zweiter Schwerpunkt sind nicht übertragbare Krankheiten. Über bevölkerungsbezogene Studien werden Daten zu Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychischer Gesundheit und Gesundheitsverhalten erhoben.

Was ist ein Konsiliarlabor? Ein spezialisiertes Labor, an das Gesundheitsämter und andere Labore Proben bei seltenen oder schwer einzuordnenden Erregern senden können. Die Konsiliarlabore und Nationalen Referenzzentren werden vom Robert Koch-Institut benannt und koordiniert.

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