Videosprechstunde
Definition
Die Videosprechstunde ist die ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung über eine Echtzeit-Videoverbindung. Sie ist seit 2017 in der vertragsärztlichen Versorgung abrechenbar und hat sich seither zu einer regulären Versorgungsform entwickelt.
Anders als ein gewöhnlicher Videoanruf unterliegt sie festen Anforderungen. Zulässig sind nur Dienste, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifiziert wurden und bestimmte Vorgaben zu Datenschutz und Verschlüsselung erfüllen.
Eine Anmeldung oder Installation durch die Patientenseite ist dabei in der Regel nicht erforderlich. Der Zugang erfolgt meist über einen Link und einen Einmalcode.
Rechtliche Grundlagen
Die Abrechnung richtet sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab, die Rahmenbedingungen nach den Anlagen zum Bundesmantelvertrag.
Der Umfang ist begrenzt. Nur ein bestimmter Anteil der Behandlungsfälle und der Leistungen je Quartal darf per Video erbracht werden. Damit soll verhindert werden, dass die persönliche Versorgung verdrängt wird.
Für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde gelten eigene Regeln. Bei in der Praxis bekannten Personen ist sie für einen längeren Zeitraum möglich als bei unbekannten, für die nur eine kurze Erstbescheinigung in Betracht kommt.
Vor Beginn sind Aufklärung und Einwilligung erforderlich, insbesondere zur Vertraulichkeit und zu den Grenzen des Verfahrens. Aufzeichnungen sind unzulässig.
Die Identität ist zu Beginn zu klären. Bei unbekannten Personen erfolgt das üblicherweise über die Vorlage eines Ausweisdokuments in die Kamera.
Bedeutung in der Praxis
Gut geeignet sind unter anderem:
- Besprechung von Befunden und Laborwerten
- Verlaufskontrollen bei bekannten chronischen Erkrankungen
- psychotherapeutische Sitzungen
- Beratung zu Medikation und Therapieanpassung
- Wundkontrollen über die Kamera bei einfachen Verläufen
Ungeeignet ist das Verfahren, wenn:
- eine körperliche Untersuchung erforderlich ist
- Notfallzeichen bestehen, dann gilt der Notruf 112
- die Verbindung so schlecht ist, dass keine sichere Beurteilung möglich ist
- die Vertraulichkeit auf einer Seite nicht gewährleistet ist
Für die Vorbereitung hilft dasselbe wie beim Praxisbesuch: Medikamentenliste, aktuelle Befunde und notierte Fragen bereithalten. Zusätzlich sinnvoll sind ein ruhiger Raum, ausreichend Licht von vorn und ein Test von Kamera und Mikrofon vorab.
Kommt die Verbindung nicht zustande oder bricht sie ab, sollte die Praxis telefonisch informiert werden. Ein Telefonat ist rechtlich etwas anderes als eine Videosprechstunde und unterliegt eigenen Abrechnungsregeln.
Auch Begleitpersonen können teilnehmen, etwa bei älteren Menschen oder bei Sprachbarrieren. Das sollte zu Beginn angesprochen und dokumentiert werden, weil damit weitere Personen von vertraulichen Inhalten Kenntnis erhalten.
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und in Regionen mit weiten Wegen ist der Nutzen am größten. Zugleich schließt das Verfahren Personen aus, die keine geeigneten Geräte haben oder mit der Bedienung nicht zurechtkommen, was bei älteren Menschen häufig vorkommt.
Abgrenzung und verwandte Begriffe
Das Telefonat ist kein Videokontakt und wird gesondert abgerechnet.
Das Telekonsil findet zwischen Behandelnden statt, nicht mit der Patientenseite.
Ein gewöhnlicher Videodienst ohne Zertifizierung darf für die Behandlung nicht genutzt werden.
Verwandte Begriffe: Telemedizin, Arbeitsunfähigkeit, Telematikinfrastruktur.
Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich eine bestimmte Software? In der Regel nicht. Der Zugang erfolgt meist über einen Link und einen Einmalcode. Genutzt werden dürfen jedoch nur zertifizierte Videodienste, kein gewöhnlicher Videoanruf.
Kann ich per Video krankgeschrieben werden? Ja, mit Einschränkungen. Bei in der Praxis bekannten Personen ist die Feststellung für einen längeren Zeitraum möglich, bei unbekannten nur für eine kurze Erstbescheinigung.
Warum bietet meine Praxis nur begrenzt Videotermine an? Weil nur ein bestimmter Anteil der Behandlungsfälle und Leistungen je Quartal per Video erbracht werden darf. Diese Begrenzung soll verhindern, dass die persönliche Versorgung verdrängt wird.
Darf das Gespräch aufgezeichnet werden? Nein. Aufzeichnungen sind unzulässig, weder durch die Praxis noch durch die Patientenseite. Vor Beginn ist über Vertraulichkeit und Grenzen des Verfahrens aufzuklären.
Was tun, wenn die Verbindung abbricht? Die Praxis telefonisch informieren. Ein Telefonat ist rechtlich etwas anderes als eine Videosprechstunde und unterliegt eigenen Abrechnungsregeln, kann aber häufig als Ersatz dienen.